Pflegeberater – Richtlinie nach §7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI

Dieses Produkt ist derzeit ausverkauft und nicht verfügbar.

Artikelnummer: n.a. Kategorie:

Beschreibung

Ziel der Weiterbildung

Ziel dieser Weiterbildung ist es, Ihre alle erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Diese Weiterbildung bereitet Sie auf ein neues Handlungsfeld praxisorientiert vor. Nach dieser Weiterbildung sollten Sie in der Lage sein, die Beratung eines Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen aufzunehmen und im Rahmen der Versorgungsangebote zu koordinieren, über das Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit zu beraten.

 

Unsere Weiterbildung ist gem. der Richtlinie den des GKV-Spitzenverbandes nach §7a. 3 Satz 3 SGB XI konzipiert

Teilnahmevoraussetzung

1.die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenschwester/Krankenpfleger oder Gesundheits- und Krankenschwester / Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger oder Altenpflegerin / Altenpfleger oder sonstige verwandte Berufsbezeichnungen oder
2.Sozialversicherungsfachangestellte/r oder
3.ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit voraus.

Für persönliche Eignung wird keine Haftung übernommen!

 

Ablauf

Diese Weiterbildung kann berufsbegleitend (einmal wöchentlich im Schulungs-Center), in Blockveranstaltungen (im Schulungs-Center) oder als Inhouse-Veranstaltung (für mehrere Mitarbeiter/innen aus Ihrem Unternehmen) absolviert werden.

Es werden während der Weiterbildung Fallbesprechungen während des Unterrichts durchgeführt. Ein Abschlussgespräch bildet die Abschlussprüfung.

Über das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildung wird Ihnen ein Zertifikat mit der Abschlussbezeichnung „Pflegeberater/in Richtlinie nach §7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI “ ausgestellt.

Weiterbildungsinhalte

Diese Weiterbildung beginnt ab 460 UE, welche sich wie folgt zusammensetzen.

– Kommunikation und Gesprächsführung,
– Die Moderation, insbesondere von Fallkonferenzen,
– Verhandlungstechniken mit anderen Sozialleistungsträgern und Leistungserbringern,
– Pflegefachwissen,
– Case Management, Versorgungspläne als Mittel der Fallsteuerung,
– Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI,
– Allgemeines Sozialrecht, Betreuungsrecht, Bundesversorungsgesetz, 

Zusätzlich muss ein Praktikum mit einem Umfang von 40 Stunden in einer Einrichtung Ihrer Wahl absolviert werden.UE = Unterrichtseinheiten a´ 45 Minuten (inkl. Selbstlernphasen)

Preis

Einzelpreis: 2.475,00 Euro*
Inhouse Gesamtpreis bis 9 TN: 19.000,00 Euro*
*steuerbefreite Weiterbildung gem. § 4 Nr. 21 a/ bb UStG

Zusätzliche Information

schulungscenter

Berlin, Bitterfeld, Bremerhaven, Dresden, Duisburg, Erfurt, Freiburg, Hannover, Kassel, Kiel, Mainz, München, Nürnberg, Osnabrück, Rostock, Stuttgart

Bewertungen

Es gibt noch keine Bewertungen.

Schreibe die erste Bewertung für „Pflegeberater – Richtlinie nach §7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI“

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.